MELDEPFLICHT - NETZHASS - Gesetz gegen Hass im Netz

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Gesetzesentwurf gegen Hass im Netz liegt nun vor


Wie bereits in den stündlichen Nachrichten bei Radio SSC (HARZ), in den aktuellen Nachrichten berichtet wurde liegt nun ein Gesetzesentwurf gegen "HASS IM NETZ" vor.



Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz geht nun konsequent gegen Unrecht, wie "HASS IM NETZ" vor. Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Die Justizministerin bestätigt damit deutlich, daß durch Hasskommentare Attentate, wie  in Halle, Sachsen-Anhalt, der Anschlag auf die Synagoge (09. Oktober 2019) seine Ursachen im Netz haben,

Stephan B. hatte,  aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus, schwerbewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle in Sachsen-Anhalt einzudringen. Nachdem dies nicht gelang erschoss er eine Passantin und einen jüngeren Mann in seinem Imbiss. In der Synagogen feierten 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur.
Jom Kippur, deutsch zumeist Versöhnungstag oder Versöhnungsfest. Nach jüdischem Kalendersystem wird er am 10. Tag des Monats Tischri begangen – als strenger Ruhe- und Fastentag.

Christine Lambrecht ist nun bereit schnell, zügig, konsequent" zu handeln. Solche Attentate, ebenso sie das des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke, dürfen sich nicht wiederholen.

Der Mord an Walter Lübke (CDU) geschah am 1. Juni 2019 in Istha: Der aus Hessen stammende Rechtsextrimist Stephan Ernst tötete denKasseler Regierungspräsidenten vor dessen Wohnhaus mit einem Revolverschuss aus geringer Entfernung in den Kopf.

Netzwerke, wie Facebook und Twitter, sollen somit verpflichtet werden die "Spirale zu stoppen" und Hasskommentare bei einer Zentralstelle des Bundeskriminalamtes zu melden. Das Internet ist für viele Menschen immer noch ein Platz, irgendwo im Nirwana, wo sich Hasskommentare, ähnlich einer Lawine, verselbständigen und somit eine Ursache sowie ein Auslöser für Attentate sein können.

Und das Strafrecht soll erweitert und präzisiert werden, damit ein Bashing gegen eine oder mehrere Person gar nicht mehr entstehen können.

Die Verpflichtung der Netzwerke


Bis zum bisherigen Zeitpunkt wurden Netzwerke verpflichtet Hasskommentare usw. zu entfernen bzw. zu löschen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, daß die Betreiber von Netzwerken, wie Twitter und Facebook usw. verpflichtet werden diese  zu melden. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte, daß das Bundesjustizministerium sich vorstelle, daß Hasskommentare unverzüglich gemeldet werden sobald Nutzer auf diese Posts aufmerksam wurden und dies dem Netzwerkbetreiber melden. Der Inhalt wäre sofort zu löschen und die IP gesperrt werden, wbenso wie die Port-Nummer dann auch an das Bundeskriminalamt gemeldet werden.
Das Bundeskriminalamt leitet es, nach Prüfung, an die Staatsanwaltschaften. Diese haben die Möglichkeit den Hasskommentarschreiber gerichtlich zu verurteilen und strafrechtlich zu verfolgen.
Bei Verweigerung ist es möglich, daß die Netzwerke bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld zahlen müssen.

Präzisesiert werden zum Beispiel welche Straftaten wie gemeldet werden sollen. Doch bereits jetzt sind, auch ohne den Gesetzesentwurf, strafbare Handlungen festgelegt.
Hasskommentare können bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, ebenso können gebilligte Hasskommentare, aus denen dann möglicherweise eine Straftat folgt oder ein Angstklima verursachen geahndet werden.
Sobald der öffentliche Frieden gestört wird, möglicherweise durcht Bots Unmengen an Likes hervorruft oder, z.B, durch bewusstet Teilen des Postest, der dann dort wiederum Kommentare verursacht, geahndet werden.

Was versteht man unter einem Bot?

Unter einem Bot (von englisch robot, wie auf deutsch Roboter) versteht man ein Computerprogramm, das weitgehend automatisch sich wiederholende Aufgaben abarbeitet, ohne dabei auf eine Interaktion mit einem menschlichen Benutzer angewiesen zu sein.

Ab Mitte Februar soll der Gesetzesentwurf,
von der Bundesregierung und dem Kabinett beschlossen werden.


Bisher scheiterte die Nachverfolgung dieser strafrechtlichen Handlungen an der Unterbesetzung des Bundeskriminalamtes. Zukünftig sollen diese Arbeitzsstellen um 300 Personen aufgestockt werden. Bund und Länder sind sich auch hier einig und zeigen Interesse ihre Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörtden aufzustocken.
Es "wäre das flasche Signal", so Lambrecht, nicht mehr Personal zur Verfügung zu stellen, so die Bundesjustizministerin Lambrecht.
Die Ministerin hofft, daß auch die Netzwerkbetreiber Interesse hätten nicht als "Pöbelplattform" dazustehen.

"Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere offene Gesellschaft."

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz

BKA-Chef Holger Münch zum Hass im Netz

"Nicht nur löschen, sondern auch verfolgen"

Holger Münch,  Präsident des Bundeskriminalamtes

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HASS IM NETZ MELDEN

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