Bericht zur Industriekultur-Strategie beschlossen

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Bericht zur Industriekultur-Strategie beschlossen

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Bericht zur Industriekultur-Strategie beschlossen


Die Landesregierung hat heute im Rahmen ihrer Kabinettssitzung einen Bericht von Kulturminister Rainer Robra zur Würdigung der Industriekultur-Strategie unter dem Titel INDUSTRIE+KULTUR+GESCHICHE ERLEBEN zur Kenntnis genommen und an den Landtag von Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

Dabei geht es um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, zu dem auch der Landtag den Beschluss „Industriekultur in Sachsen-Anhalt gezielt weiterentwickeln“ gefasst hat. Der Begriff „Industriekultur“ wird dabei als die Gesamtheit des materiellen und immateriellen Erbes der Industrie verstanden.
Er umfasst den Zeitraum vom Beginn der Industrialisierung bis zu Wiedergründung des Landes Sachsen-Anhalt und der mit dem Ende der DDR-Wirtschaft verbundenen weitgehenden Deindustrialisierung.

Kultur- und Staatsminister Rainer Robra hob hervor: „Die Aufgabe,
über die Beschäftigung mit der Industriekultur ein identitätsstiftendes Moment aus der jüngeren Vergangenheit für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt zu erschaffen, kann auf der Grundlage dieser Strategie gelingen.“

Der Bericht gliedert sich in eine zeitgeschichtliche, politische und landesgeschichtliche Einführung in das Thema, eine Bestandsaufnahme und einen weit vorausschauenden Maßnahme-Teil. Er umfasst die Bereiche Denkmalpflege, Museen, Tourismus (ERIH - Europäische Route der Industriekultur), Öffentlichkeitsarbeit- und Landesmarketing, Bildung, Archive und Dokumentation, Wissenschaft und Forschung sowie das Thema Umweltschutz.

Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Industriekultur werden auch die Möglichkeiten berücksichtigt, die sich durch den Braunkohleausstieg und die Strukturwandelhilfen für den Süden des Landes ergeben. Die Auflistung der Vorschläge für mögliche Maßnahmen innerhalb der einzelnen Themen ist nicht abschließend. Sie stellt zunächst eine Diskussionsgrundlage dar, da ihre vollständige Umsetzung in den nächsten Jahren maßgeblich von den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen abhängig ist.
Nr. 180/2020
Magdeburg, 28. April 2020
Dr. Georg Kötteritzsch
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt



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